Die Verfahrensdokumentation ist ein Gewinnbringer, auch wenn das Finanzamt diese (noch) nicht angefordert hat
Alle Prozessbeschreibungen zusammen stellen die Verfahrensdokumentation dar. Bei deren Bearbeitung werden Fehler, widersprüchliche Regelungen, unnötige Kosten und vor allem unrationelle Abläufe entdeckt. Durch – oft kleine – Verbesserungen lassen sich Jahr für Jahr bedeutende Ertragsverbesserungen erzielen. Allein dadurch macht sich die Verfahrensdokumentation mehr als bezahlt. Gewinnbringer Nummer 1.
Betriebsprüfer des Finanzamts finden weniger oder keine formellen Fehler, nach denen sie suchen, um Steuernachzahlungen, Zinsen und weitere Belastungen festsetzen zu können. Mit einer Verfahrensdokumentation bleibt der oft mühsam erarbeitete Gewinn beim Unternehmen und geht nicht an das Finanzamt, Gewinnbringer Nummer 2.
Die Anzahl der immer wieder auftretenden Bearbeitungsfehler vermindert sich aufgrund der Verfahrensdokumentation deutlich. Das ist eines der wichtigen Ergebnisse mit der Folge, dass die Prozesse verschlankt und optimiert werden. Kunden, Mitarbeiter und Unternehmer freuen sich, weil Zeit zur Fehlerbearbeitung und Geld für Schadensausgleich vermieden oder vermindert werden. Da dieser Effekt auch bei den Kunden eintritt, dient eine gute Verfahrensdokumentation wie von selbst der Kundenbindung! Gewinnbringer Nummer 3.
Das Einbeziehen der Mitarbeiter bei der Erstellung und den Versionierungen der Verfahrensdokumentation ist vom hohem Nutzen. Das Wissen der Mitarbiter aus dem Arbeitsalltag ist sehr wertvoll. Es muss berücksichtigt werden. Menschen halten sich lieber an Regelungen, die sie mitgestaltet haben. Außerdem bringen sie ihre Erfahrungen ein, so dass beispielsweise Urlaubs- und Krankheitsvertretungen stressfrei erfolgen. Dieses Miteinander erhöht die Zufriedenheit und Arbeitsfreude. Und davon profitieren Unternehmer und Mitarbeiter. Gewinnbringer Nr. 4
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Originaltext Taxos-Software